Praktikum USA J1 Visum-Service - Häufig gestellte Fragen
Viele Fragen werden uns täglich gestellt. Dies ist eine Auswahl der häufigsten Fragen und unsere Antworten darauf. Falls Ihre Fragen hier nicht beantworten werden, können Sie uns gerne telefonisch oder per E-Mail kontaktieren. Wir nehmen Ihre Anregungen gern auf und erweitern den Fragenkatalog für Sie:
Fragen zum Programm Praktikum USA J1-Visum-Service
Was ist ein On-Site-Visit?
Programmteilnahme ohne deutsche Staatsbürgerschaft
Ist ein deutscher Wohnsitz notwendig?
Programmteilnahme direkt nach dem Abitur?
Kann ich mich vor oder nach meinem Praktikumsbeginn in den USA aufhalten?
Muss ich bei einem bezahlten Praktikum Steuern bezahlen?
Was ist eine Social Security Card?
Darf ich während des Praktikums reisen?
Wie sieht es mit Praktikumswechsel und Nebenjobs aus?
Kann ich meinen Visumstatus von J1 zu F1 oder umgekehrt in den USA ändern?
Was ist, wenn mir mein Praktikum nicht gefällt?
Was ist, wenn ich meine Praktikumsstelle verliere?
Bekomme ich für das Praktikum ein Zeugnis?
Was bedeutet Grace Period?
Kann ich meine Praktikumsdaten nach der Anmeldung noch ändern?
Praktikum USA - Fragen zum J1 Visum
Warum muss ich das Praktikumsvisum über eine Organisation beantragen?
Was sind das DS-2019 und das DS-7002?
Kann ich das J1 Visum mehrmals im Leben beantragen?
Was ist die SEVIS-Gebühr?
Wann kann ich das Visum beantragen?
Was passiert beim Interview beim amerikanischen Konsulat?
Wie lange dauert es, bis ich das J1 Visum zugeschickt bekomme?
Kann ich das Visum verlängern?
Zusammenfassung: Visumvorgaben
Fragen zum Programm Praktikum USA J1-Visum-Service
Wenn Ihr amerikanischer Praktikumsgeber noch nicht am Ayusa-Intrax/ Intrax Programm teilgenommen hat und weniger als 25 Angestellte und weniger als 3 Millionen US$ Jahresumsatz hat, muss ein Intrax Mitarbeiter persönlich das Unternehmen besuchen (On-Site-Visit) und auf Einhaltung der Visumsbedingungen überprüfen. In diesem Fall kommen zusätzliche Kosten auf Sie zu: 195 €. Wenn der On-Site-Visit stattgefunden hat, sind diese Kosten auch bei einer Programmstornierung nicht erstattbar.
Bei Regierungsinstitutionen muss kein On-Site-Visit durchgeführt werden.
Wenn Ihr amerikanischer Praktikumsgeber keine der oben genannten Vorgaben erfüllt, sollten Sie vor Einreichen der ausführlichen Bewerbungsunterlagen bei uns anfragen, wann der On-Site-Visit stattfinden kann. Das ist vor allem bei kurzfristigen Startdaten wichtig! Bei den Standorten Alaska und Hawaii müssen wir vorab bei unserem Partner anfragen, ob ein On-Site-Visit möglich ist.
Ja, es besteht die Möglichkeit am Programm teilzunehmen. Eventuell muss das Visum dann im Heimatland beantragt werden, wenn Sie keine unbegrenzte Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland haben. Im Zweifel sollten Sie bei der amerikanischen Botschaft nachfragen.
Sie müssen in Deutschland polizeilich gemeldet bleiben. Bei dem Interview mit der amerikanischen Botschaft müssen Sie Ihre Heimatgebundenheit nachweisen. Mit einem Wohnsitz zeigen Sie, dass Sie gewillt sind nach dem Jahr zurückzukehren. Wenn Sie Ihre Wohnung aufgeben möchten, melden Sie sich am besten bei Ihren Eltern o. ä. an.
Nein, leider nicht. Die Vorgaben bzgl. des J1 Visums erfordern, dass Sie sich schon im Studium oder in einer Ausbildung befinden, eine abgeschlossene Berufsausbildung oder 5 Jahre relevante Berufserfahrungen haben.
Ja, Sie dürfen bis zu 30 Tagen vor Praktikumsbeginn einreisen und haben nach dem Praktikum noch 30 Tage (Grace Period) bis zur Ausreise. Achten Sie bitte darauf, dass Ihre Versicherung diese Zeitspanne ebenfalls abdeckt.
Ja, von Ihrer Bezahlung wird Income Tax abgezogen. Sie müssen allerdings nur die Federal Income Tax sowie (falls vorhanden) State Income Tax und City Income Tax bezahlen. Social Security Tax, Medicare und Federal Employment Tax fallen für Sie nicht an. Meist können Sie im Anschluss an das Programm einen großen Teil der gezahlten Steuern durch Einreichen eines entsprechenden Steuerrrückerstattungsantrags zurückerhalten. Zu dem Thema erhalten Sie noch ausführliche Information in unserem Handbuch.
Eine sehr wichtige Nummer in den USA ist die Sozialversicherungsnummer (Social Security Number, oft abgekürzt SS# oder SSN). Diese Nummer dient als universelles Personenidentifikationsmittel - auch für Ausländer und für Personen, die nicht in die amerikanische Sozialversicherung einzahlen. Ohne SS# ist es schwierig in den USA ein Bankkonto einzurichten oder eine Versicherung abzuschließen, auch beim Führerschein kann es Probleme geben.
Wenn Sie in den USA Geld verdienen, brauchen Sie vorab die Social Security Card, die Sie vor Ort persönlich beantragen. Weitere Informationen zur Beantragung finden Sie auf der Webseite von Intrax unter www.experienceintrax.com/participants/ict-welcome.
Ja, während des Praktikums dürfen Sie sowohl innerhalb der USA reisen als auch aus den USA aus- und wieder einreisen. Das Reisen über die Grenzen ist allerdings nur in Absprache mit der amerikanischen Sponsororganisation möglich und muss vorher angekündigt werden. Unser Partner Intrax vermerkt auf Ihrem DS-2019, dass Intrax weiterhin Ihr J1 Visum-Sponsor ist und Sie legal auf dem J1 Visum wieder einreisen können.
Nach dem Praktikum dürfen Sie nur noch innerhalb der USA reisen.
Sie dürfen nur Praktika ausüben, die von einer Organisation vermittelt oder genehmigt wurden. Ein Praktikumswechsel ist nur nach Prüfung und Genehmigung unseres amerikanischen Partners möglich. Daher müssen Sie gute Gründe aufzeigen, warum Sie mit dem Praktikum nicht zufrieden sind. Nebenjobs und ehrenamtliche Tätigkeiten sowie zwei Praktika parallel sind nicht erlaubt.
Treten Probleme bei Ihrem Praktikum auf, sprechen Sie zuerst mit Ihrem Supervisor, der Ihnen vom Arbeitgeber zugewiesen wird. Ihr zweiter Ansprechpartner ist dann Intrax in den USA. Ein Wechsel der Stelle ist nur mit Genehmigung unserer amerikanischen Partnerorganisation möglich.
Selbst gefundene Praktika: Ihre Praktikumsfirma kann Ihnen zu jedem Zeitpunkt das Praktikum kündigen. Weder wir noch unser amerikanischer Partner haben darauf Einfluss. Wir können Ihnen keine neue Stelle vermitteln. Sie haben jedoch die Möglichkeit, vor Ort selbst nach einem neuen Praktikum zu suchen. Allerdings muss unsere Partnerorganisation die neue Praktikumsstelle überprüfen und genehmigen. Sollte die Firma weniger als 25 Mitarbeiter ODER weniger als $3 Mio. Jahresumsatz haben, müsste sie auch vor Ort von einem Mitarbeiter überprüft werden.
Vermittelte Praktika: Wenn Sie nicht aus eigenem Verschulden Ihr Praktikum verloren haben, versucht unser amerikanischer Partner bzw. Ayusa-Intrax Ihnen eine neue Stelle zu vermitteln. Mussten Sie aus eigenem Verschulden gehen, können Sie nicht weiter am Programm teilnehmen und müssen die USA verlassen.
Am besten besprechen Sie mit Ihrem Supervisor vor Ort, welchen Nachweis Sie für Ihr Praktikum erhalten. Von Ayusa-Intrax erhalten Sie auf Wunsch nach erfolgreicher Beendigung des Programms ein Zertifikat.
Nach Beendigung Ihres Praktikums haben Sie noch die Möglichkeit 30 Tage im Land zu bleiben. In dieser Zeit dürfen Sie nur innerhalb der USA reisen.
Ja, das ist möglich. Geben Sie uns bitte Bescheid, damit wir die aktuellen Daten in der SEVIS Datenbank (Student Exchange Visitor Information System) eintragen können. Das geht im Notfall auch, nachdem das DS-2019 schon ausgestellt wurde.
Praktikum USA - Fragen zum J1 Visum
Um das für ein Austauschprogramm notwendige J1 Visum zu beantragen brauchen Sie das DS-2019 Dokument. Dieses darf nur von US State Department genehmigten Austauschorganisationen ausgestellt werden. Die Organisation muss die Bewerber vorher auf die gesetzlichen Voraussetzungen und auf die Eignung für das Programm hin prüfen.
Das DS-2019 ist ein Visumvordokument für Austauschprogramme, mit welchem Sie das J1 Visum beantragen. Das Department of State hat die Überprüfung, ob Praktikanten den Visumrichtlinien entsprechen, an Austauschorganisationen wie Intrax (unser amerikanisches Hauptbüro) übertragen. Mit dem Ausstellen des DS-2019 übernimmt Intrax die Bürgschaft für die Rechtmäßigkeit Ihres Praktikums. Ohne dieses Dokument wird kein J1 Visum ausgestellt!
Das DS-7002 ist ein Internship/Training Plan, welches von Ihrem Praktikumsgeber im Rahmen der Bewerbung ausgefüllt werden muss. Hier wird genau erklärt, was, wie und wann Sie während des Praktikums lernen, ob Sie verschiedene Abteilungen durchlaufen und wer Ihr Ansprechpartner sein wird. Das DS-7002 umfasst für Interns nur zwei Seiten, da diese nicht verschiedene Phasen/Rotationen haben müssen. (Ausnahme Hotelgewerbe). Für Trainees, die i. d. R. alle drei Monate in der Firma rotieren, ist das DS-7002 länger, da für jede Lernphase eine neue Seite ausgefüllt werden muss. Auch dieses Formular ist zur Beantragung des Visums notwendig.
Ja, das J1 Visum kann mehrmals beantragt werden. Es gibt J-1 Visa für Au pair-Programme, High School-Programme oder Praktikumsprogramme. Der Erhalt einer anderen Kategorie des J1 Visums ist ohne bestimmte Bedingungen möglich.
Bei der erneuten Beantragung eines J1 Visums für ein Praktikum muss nachgewiesen werden, dass Sie etwas Neues lernen, indem Sie z. B. in einer anderen Abteilung arbeiten. Beachten Sie, dass nach einem Internship zwei Semester Abstand zum nächsten Praktikum liegen müssen. Wenn Sie ein zweites J1-Visum für ein Training beantragen möchten, müssen 2 Jahre Abstand zwischen Ihrem Training und Ihrem letzten Internship- oder Training-Programm liegen.
Die SEVIS-Gebühr (Student and Exchange Visitor System Gebühr) wurde vom Department of Homeland Security festgelegt. Diese Gebühr beträgt $180 und ist bereits in den Programmkosten enthalten.
Erst wenn wir alle Voraussetzungen geprüft haben, kann unser amerikanischer Partner das Visumsvordokument DS-2019 ausstellen. Mit diesem Dokument beantragen Sie dann persönlich bei der Botschaft Ihr Visum. Wir geben Ihnen Bescheid, wenn Sie den Konsulatstermin vereinbaren sollen. Die Visumsbeantragung erfolgt in den meisten Fällen 2-8 Wochen vor dem Praktikumsstart.
Kommen Sie am besten "ordentlich angezogen" zum vereinbarten Zeitpunkt ins Konsulat. Nehmen Sie die Dokumente mit, die auf unsere Ausfüllhilfe zu den J1 Visums-Unterlagen stehen. Die Unterlagen schicken wir Ihnen nach dem Interview zu. Am besten kommen Sie nur mit einer kleinen Tasche und lassen Sie Ihr Handy zu Hause. Es kann leider trotz Terminvergabe passieren, dass Sie mehrere Stunden auf Ihr meist recht kurzes Gespräch auf Englisch oder Deutsch am Schalter warten müssen. Das J1 Visum wird Ihnen dann zusammen mit der Post im Laufe einer Woche von der Botschaft zugeschickt.
Dazu gleich ein kleiner "Erfahrungsbericht":
Hallo AYUSA,
mein Visa-Interview heute ist echt gut gelaufen. Ich war nur knapp 1 Stunde in der Botschaft, dann wurde mir gesagt, dass mein J1 Visum genehmigt wird und ich meinen Pass innerhalb der nächsten Woche zurückerhalte.
Ich hatte mir das Visa-Interview echt schlimmer vorgestellt. Wenn man alle Unterlagen gut vorbereitet hat und alles vollständig ist, ist es eigentlich kein Problem. Das Bestätigungsschreiben bezüglich Rückkehr nach Deutschland wollte man von mir gar nicht erst sehen. Wer den Nachweis über die Zahlung der Visagebühr oder ein anderes Formular nicht dabei hatte, wurde bereits draußen vor der Botschaft wieder weggeschickt. Ich hatte den Termin ja um 8:30 Uhr, war aber schon eine halbe Stunde eher da. Es ist dort wirklich ein Officer durch die Warteschlange gegangen und hat nach dem Zahlungsbeleg gefragt und dort gleich gnadenlos aussortiert.
Das J1 Visum wird nach der Beantragung per Post an Ihre Adresse geschickt. Das dauert in der Regel 3-5 Tage.
Das J1 Visum wird bei Trainings für maximal 18 Monate (im Bereich Tourismus für maximal 12 Monate) und bei Internships generell nur für 12 Monate ausgestellt. Sie dürfen demnach für einen kürzeren aber nicht für einen längeren Zeitraum legal in den USA bleiben.
Dauer
4 Wochen bis 12 Monate (J1 Internship-Visum) bzw. bis 18 Monate (J1 Trainee-Visum)
Frühestens 30 Tage vor Praktikumsbeginn dürfen Sie in die USA einreisen. Nach Praktikumsende dürfen Sie noch 30 Tage im Land bleiben und reisen (grace period).
Inhalt des Praktikums
Den Bezug des Praktikums zu Studium, Ausbildung oder Berufstätigkeit müssen Sie nachweisen.
Beantragung
Persönliche Vorsprache bei einem der zuständigen amerikanischen Konsulate in Frankfurt, München oder Berlin ist erforderlich. Notwendige J1 Visums-Unterlagen werden von unserem amerikanischen Partner und von uns gestellt. Nach dem Interview dauert es in der Regel 3-5 Tage, bis Ihnen das J1 Visum auf dem Postweg zugestellt wird.
Visumgebühr
$140 müssen an das Konsulat gezahlt werden. Die SEVIS Sicherheitsgebühr ($100) ist bereits in den Programmkosten enthalten.
Bürgschaft oder Financial Statement
Sie müssen nachweisen können, dass Sie über Eigenmittel in Höhe von $1000 pro Monat verfügen. Falls Ihr Verdienst in den USA diese Summe ganz oder teilweise abdeckt, entfällt der Nachweis über Eigenmittel bzw. reduziert sich die Summe.
Bindung ans Heimatland
Sie müssen glaubhaft versichern können, dass Sie nach Ende Ihres Praktikums nach Deutschland zurückkehren möchten und nicht das J1 Visum dazu benutzen wollen, in die USA einzureisen. Dafür müssen Sie in Deutschland polizeilich gemeldet bleiben. Wenn Sie Ihre Wohnung kündigen, sollten Sie sich bei Ihren Eltern anmelden.
Kein deutscher Pass
Sie können in der Regel auch am Programm teilnehmen, wenn Sie nicht die deutsche Staatsbürgerschaft haben. Dann brauchen Sie aber eine Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, die auch noch nach Ihrer Rückkehr aus den USA gültig ist. Außerdem müssen Sie beim US-Konsulat nachweisen, dass Sie Bindungen an Deutschland haben und auf jeden Fall nach Deutschland zurück möchten. Erkundigen Sie sich bitte beim Konsulat, was Sie in diesem Fall beachten müssen.
Programmwiederholung
J1 Internship-Visum: Sie können mehrfach am Programm teilnehmen, solange Sie den Studentenstatus haben. Es müssen 90 Tage Abstand zwischenden Programmen liegen. Sie müssen nachweisen, dass Sie bei einem zweiten Praktikum etwas wesentlich Neues lernen, z. B. indem Sie in einer anderen Abteilung arbeiten.
J1 Trainee-Visum: Sie können mehrfach am Programm teilnehmen. Allerdings müssen 2 Jahre Abstand dazwischen liegen, die 2-year-rule: Sie müssen nachweisen, dass Sie bei einem zweiten Praktikum etwas wesentlich Neues lernen, z. B. indem Sie in einer anderen Abteilung arbeiten.
Praktikumswechsel und Zweitjobs
Das J1 Visum ist kein Arbeitsvisum, sondern ein Austauschvisum. Sie dürfen keinen Nebenjob annehmen und auch nicht ehrenamtlich tätig sein. Sie dürfen nur Praktika ausüben, die von einer Austauschorganisation vermittelt oder genehmigt wurden. Das bedeutet, dass ein Praktikumswechsel nur nach Prüfung und Genehmigung unseres amerikanischen Hauptbüros möglich ist.
Für weitere Informationen gehen Sie bitte zu www.usembassy.de.






