Informationen über die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf unsere Programme

Mit den folgenden Fragen und Antworten möchten wir gerne den aktuellen Informationsstand mit Ihnen teilen. Es ist wichtig, dass alle Beteiligten ein großes Maß an Flexibilität und Anpassungsbereitschaft mitbringen und sich auf die neuen Realitäten einlassen, die ein High School Aufenthalt zu Zeiten von Corona mit sich bringt. Wir haben durch die Abreisen der letzten Jahre bereits Erfahrungen mit Schüler:innen im Ausland sammeln können und sind positiv gestimmt für kommende Programmstarts. Einige Regelungen (wie z.B. Corona-Tests, Quarantänemaßnahmen, Impfung und Einreisebestimmungen) können sich jedoch immer wieder verändern.

Welche Einschränkungen/ Anforderungen kann es vor Ort geben?

Anforderungen können das Tragen eines Mund-Nasenschutzes beim Betreten von Schulen, öffentlichen Gebäuden oder Geschäften, die Verwendung von Handdesinfektionsmitteln, die Aufrechterhaltung sozialer Distanz oder die Einschränkung von Reisen in der örtlichen Gemeinde sein. Dies kann je nach Land variieren.
Zusätzlich kann es zu veränderten Abläufen an den Schulen während des Aufenthaltes kommen, z.B. eine Mischung von Online- und Präsenzunterricht. Je nach Infektionslage vor Ort ist nicht auszuschließen, dass die Schule vollständig auf Online-Unterricht umstellt.

Wird das Programm durchgeführt, wenn vor Ort Online-Unterricht stattfindet?

Wenn die Einreise ins Zielland für Austauschschüler möglich ist und Ayusa/die Partnerorganisationen im Ausland bereit sind, trotz verschiedener Einschränkungen vor Ort das Programm durchzuführen, wird das Programm seitens Ayusa-Intrax in Deutschland durchgeführt.
Für die USA gilt laut Department of State: Wenn zum Zeitpunkt der Ausreise nicht klar ist, wann die Schule in den Präsenzunterricht (bzw. Teilpräsenzunterricht) zurückkehrt, dürfen die Schüler:innen nicht einreisen. Dann muss eine alternative Lösung, eine neue Schule/Gastfamilie oder ein anderes Land gefunden werden.

Können Freizeitaktivitäten an der Schule stattfinden?

Es besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass aufgrund von COVID-19 nicht alle Sport-, Musik- und andere Aktivitäten angeboten werden. Dies wird von Schule zu Schule unterschiedlich gehandhabt und hängt von der Zahl der COVID-19-Infektionen in diesem Gebiet ab.

Wird ein Corona Test vorausgesetzt?

Aktuell wird in einigen Ländern dazu geraten, für die Einreise einen Corona-Test durchzuführen.
Wenn Schüler:innen oder jemand aus der Familie der Schüler:innen bis zu 14 Tage vor Anreise positiv auf COVID-19 getestet wird, sollte der/die Schüler:in nicht reisen, sondern das Startdatum in Absprache mit Ayusa verschieben.

Müssen Schüler:innen nach Ankunft in Quarantäne?

Eine endgültige Klärung dieser Frage wird bei einigen Programmen erst kurz vor der Abreise möglich sein, weil die Rahmenbedingungen von vielen unterschiedlichen Behörden sowie den Gastfamilien und Schulen beeinflusst werden. Hierzu stehen wir in engem Kontakt mit unseren Partnerorganisationen im Ausland, um die praktische Umsetzung entsprechender Maßnahmen zu organisieren. Wenn durch Erfüllen von Quarantänebestimmungen die Durchführbarkeit des Programms erreichbar ist, kann es aus unserer Sicht stattfinden. Sollten durch die Quarantäne im jeweiligen Zielland zusätzliche Kosten entstehen, sind diese von den Teilnehmer:innen zu tragen.

Was passiert, wenn sich ein:e Schüler:in mit dem Coronavirus infiziert?

Wenn Schüler:innen COVID-19 Symptome aufweisen, werden ihre Gastfamilien sie von einem Arzt untersuchen lassen. Höchstwahrscheinlich werden die Schüler:innen auf COVID-19 getestet. Ayusa kann jedoch nicht garantieren, dass Tests in allen Gebieten des Landes verfügbar sein werden. Wenn der Test positiv ausfällt, müssen die Schüler:innen in ihrem Zimmer bis zu dem Zeitpunkt unter Quarantäne gestellt werden, an dem der Test negativ ist oder die allgemeinen Quarantänebestimmungen auslaufen.

Übernimmt die Krankenversicherung eine Corona-Behandlung?

Sollten Schüler:innen, die eine Krankenversicherung über Ayusa (mit Dr. Walter) abgeschlossen haben, nach Ihrer Ankunft im jeweiligen Zielland mit COVID-19 infiziert werden, wird die Behandlung von der Dr. Walter Versicherung übernommen.

Werden Schüler:innen bei Anstieg der Fallzahlen nach Hause geschickt?

Es ist erst einmal nicht davon auszugehen, dass Schüler:innen bei Anstieg der Fallzahlen im jeweiligen Zielland von Ayusa oder von der Partnerorganisation vor Ort nach Hause geschickt werden.
Eine Ausnahme stellen z.B. Situationen dar, in denen weder Präsenz- noch Online-Unterricht für den Rest des Jahres stattfinden kann.
Im vergangenen Schuljahr stand bei Entscheidungen zum Verbleib des Teilnehmers im Ausland oder einer frühzeitigen Rückkehr aufgrund der Corona-Pandemie für Ayusa-Intrax jederzeit die Berücksichtigung der individuellen Situation der Teilnehmer:in im Vordergrund, um zur bestmöglichen Lösung für alle Beteiligten zu gelangen. Dies war immer abhängig z.B. von Einschränkungen aufgrund der regionalen Lage oder der Situation innerhalb der Gastfamilie.
Es ist möglich, dass Gastfamilien aufgrund von Problemen im Zusammenhang mit COVID-19 z.B. nicht in der Lage sind, weiterhin einen Schüler oder eine Schülerin aufzunehmen.

Was passiert mit den Programmkosten, wenn der Auslandsaufenthalt wegen COVID-19 vorzeitig abgebrochen werden muss?

Eine Erstattung der Programmkosten ist nach Antritt des Programms zeitanteilig umgerechnet auf die Aufenthaltszeit im Ausland nicht möglich. Der Großteil der Kosten fällt vor dem Beginn des Programmes an. Lediglich ersparte Aufwendungen können hier geltend gemacht werden. Hierzu zählen unbenutzte Tage der Krankenversicherung oder z.B. Gastfamilienbezahlung (nur bei Schulwahl-Programmen mit bezahlten Gastfamilien).

Was passiert, wenn eine Einreise zum geplanten Termin nicht möglich ist?

Wenn es durch Einreiseverbote oder Einstellung des Flugverkehrs nicht möglich sein sollte, das Programm zum jeweiligen Programmbeginn anzutreten, werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen und Optionen besprechen, die es gegebenenfalls möglich machen, das Programm um einige Wochen zeitverzögert zu beginnen oder das Programm auf einen anderen Starttermin zu verschieben. Sollte keine dieser Möglichkeiten gewünscht und die Einreise in Ihr Zielland nicht möglich sein, können Sie kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. Die geleisteten Zahlungen werden in diesem Fall erstattet.

Kann ich auf ein anderes Land umbuchen, wenn das Programm in meinem gebuchten Land nicht möglich ist?

Es besteht generell die Möglichkeit, auf ein anderes Austauschland umzubuchen, in den meisten Fällen jedoch nur mit einer gleichzeitigen Verschiebung auf einen späteren Abreisetermin. Da alle unsere Zielländer weltweit von der Pandemie betroffen sind, können wir nur individuell mit Ihnen über einen eventuellen Programmwechsel sprechen.

Könnte ich länger bleiben, wenn der Programmbeginn nach hinten verschoben wird und später startet?

Das gebuchte Programm geht immer so lange, wie es die Schuldaten vorsehen. Durch die Pandemie kann es zu Verschiebungen der Anfangs- und Enddaten kommen. Hierzu würden wir Sie rechtzeitig individuell informieren, sollte dies auf Ihr gebuchtes Programm zutreffen.

Kann das Programm auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden?

Das Programm kann gerne auf einen anderen Abreisetermin verschoben werden. Wenn Sie das Programm auf einen späteren Zeitpunkt verschieben möchten, dann halten wir mit unserer Partnerorganisation vor Ort Rücksprache darüber, ob ein späterer Starttermin möglich ist. Bitte teilen Sie uns schriftlich mit, wenn Sie das Programm verschieben möchten.

Kann mein Schüleraustausch trotz Reisewarnung stattfinden?

Weiterhin gilt für sehr viele Länder eine Reisewarnungen der Regierung. Die Einreisebestimmungen, die Flugsituation und die Bedingungen vor Ort ermöglichen es momentan dennoch, die Durchführung des Programms zu gewährleisten. Wir gehen davon aus, dass die Reisewarnung (die sich insbesondere an Urlaubsreisende richtet) aus Sicherheitsgründen noch sehr lange bestehen bleibt, auch wenn unsere Programme stattfinden können. Eine Reisewarnung ist kein Reiseverbot. Da wir viel Zeit und Arbeit in die Beratung, Anmeldung und Platzierung unserer Teilnehmer investieren, können wir, für den Fall, dass zum Zeitpunkt der Ausreise immer noch eine Reisewarnung bestehen sollte, keine kostenlose Stornierung des Programms ermöglichen. Wenn Sie also aufgrund einer Reisewarnung stornieren möchten, fallen Stornokosten gemäß unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Sollte eine Ausreise, z.B. wegen Einreiseverbot im Zielland nicht möglich sein und von uns abgesagt werden, können Sie die geplante Reise entweder auf ein späteres Abreisedatum verschieben, auf ein anderes Programm umbuchen oder kostenfrei vom Programm zurücktreten. Nicht erstattungsfähig ist jedoch eine (eventuell) gebuchte Reiserücktritts- oder Reiseabbruchversicherung über einen selbst gewählten Versicherer, da der Versicherer bereits ab Buchung im Risiko steht.

Muss mein Kind eine Covid-19 Impfung vor der Abreise bekommen?

Es ist möglich, dass Fluggesellschaften nur dann Passagiere befördern bzw. ins Land einreisen lassen werden, wenn diese gegen COVID-19 geimpft sind. Aus diesem Grund müssen wir Sie darauf hinweisen, dass eine kostenlose Stornierung nicht möglich sein wird, sollten Sie einer für diese Reise erforderlichen Impfung nicht zu stimmen. In diesem Fall gelten unsere regulären Stornobedingungen laut unserer Vertragsbedingungen. Falls eine Impfung nicht rechtzeitig möglich ist, da z.B. noch nicht genügend Impfstoff vorhanden ist, werden wir gemeinsam mit Ihnen eine individuelle Lösung suchen.

Ich würde gerne noch abwarten, wie sich die Pandemie entwickelt. Bis wann muss ich mich spätestens bewerben?

Die Bewerbungsfristen für die jeweiligen Gastländer sind auf unserer Webseite zu finden.
Es kann allerdings aufgrund erhöhter Nachfrage schon vor Bewerbungsschluss dazu kommen, dass wir bestimmte Programme nicht mehr anbieten können. Vor allem bei Schulwahl-Programmen ist es auch empfehlenswert, bereits so früh wie möglich die Bewerbung einzureichen, um sich rechtzeitig einen Platz an der Wunschschule zu sichern.

Was passiert, wenn die Gastfamilie oder Schule das Programm vor Beginn der Ausreise absagt?

Es kann vorkommen, dass Gastfamilien das Programm aufgrund der Corona-Pandemie, z.B. aus persönlichen Gründen, nicht wie geplant starten können. Weiterhin kann es sein, dass Schulen zugesagte Schulplätze aufgrund von Engpässen zurückziehen. In der aktuellen Lage lassen sich solche Szenarien nicht vollständig verhindern. Allerdings passiert so etwas auch in anderen Jahren und die Schüler:innen werden dann in eine neue Gastfamilie und/oder Schule vermittelt.

Was passiert, wenn sich aufgrund der Corona-Krise keine Gastfamilie finden lässt?

In diesem Fall können Sie kostenfrei vom Programm zurücktreten und erhalten die bereits gezahlten Beträge zurückerstattet.

Wie kann ich vom Vertrag zurücktreten? Wie hoch sind die Stornokosten?

Sollten 14 Tage vor der geplanten Ausreise eine Einreisesperre im Zielland oder andere legale Gründe vorliegen, die das Programm nicht ermöglichen, gilt nach aktuellem Recht die Möglichkeit einer kostenfreien Umbuchung auf ein anderes Zielland, allerdings mit der Anpassung an die jeweiligen Programmkosten, einer Verschiebung des Programmes oder auch einer Erstattung der Programmkosten. Ein Rücktritt vom Vertrag sollte in Schriftform erfolgen. Hierbei ist wichtig, dass alle erziehungsberechtigen Vertragspartner den Rücktritt unterschreiben. Die individuellen Stonierungskosten hängen vom Zeitpunkt der Stornierung und der Platzierungssituation Ihres Kindes ab. Sie können die anfallenden Stornokosten den Vertragsbedingungen entnehmen. Wir sichern Ihnen zu, dass wir diese Gebühr im Falle einer erneuten Buchung über Ayusa–Intrax zu einem späteren Zeitpunkt auf den neuen Programmkostenpreis anrechnen werden.