Auslandspraktikum - Tipps zur Finanzierung
Auf dieser Seite haben wir einige Tipps zur Finanzierung Ihres Auslandsaufenthalts zusammengestellt. Falls Sie noch weitere Stellen kennen, die finanzielle Unterstützung für Auslandspraktika geben, dann sagen Sie uns einfach Bescheid. Wir erweitern unsere Liste gern.
- Auslandsbafög
- DAAD
- Willy- Scharnow- Stiftung
- Bildungskredit
- Dr. Jost-Henkel-Stiftung
- Dr. Fritz-Honsel-Stiftung
- Studienstiftung des deutschen Volkes
- Stipendien von InWEnt
- Fulbright Programm
- SMS Guru
Ein paar ausgewählte Förderprogramme haben wir hier vorgestellt. Mehr Infos gibt es beim Stifterverband für die Deutsche Wirtschaft e.V. oder auch dem Stiftungsindex.
Für Studierende, die Anspruch auf Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) haben, wird grundsätzlich auch ein Auslandsaufenthalt (auch Praktika innerhalb Europas) finanziell gefördert. Ob Sie berechtigt können Sie mit dem BAföG-Rechner www.brutto-netto-rechner.info/bafoeg.php herausfinden.
Ein mindestens zwölfwöchiges Auslandspraktikum wird gefördert, wenn:
- In der Prüfungsordnung Ihres Faches ein solches Praktikum vorgeschrieben und inhaltlich festgelegt ist
-
Und Ihre Hochschule anerkennt, dass die Praktikantenstelle den Anforderungen der Prüfungsordnung genügt
Praktika außerhalb Europas werden nur unter besonderen Umständen gefördert:
- Das Praktikum ist nach der Prüfungsverordnung zwingend außerhalb Europas abzuleisten (z. B. bei einem Sprachstudium)
- Besondere Spezialisierung der Studierenden (z.B. Thema Tropenwald)
- Das Praktikum wird in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit einem Auslandsstudium in dem entsprechenden Land durchgeführt.
Leistungen
Die Leistungen umfassen nach der BAföG-Auslandszuschlagsverordnung zusätzlich zur Inlandsförderung:
Reise- bzw. Fahrtkostenzuschüsse sowie ggf. einen Zusatzbetrag für die Kosten der Krankenversicherung.
Gut zu wissen
Diese Leistungen nach der Auslandszuschlagsverordnung werden in voller Höhe als Zuschuss gezahlt, brauchen also später nicht zurückgezahlt zu werden!
Mindestens sechs Monate vor Beginn des Auslandsaufenthaltes beantragen! Die Anträge auf Förderung einer Auslandsausbildung sind bei gesondert bestimmten Ämtern für Ausbildungsförderung zu stellen, die auch Auskünfte zur Auslandsförderung erteilen.
Für die verschiedenen Zielländer sind jeweils bestimmte Auslandsämter zuständig. Infos zum Auslands-BaföG: http://www.auslandsbafoeg.de/auslandsbafoeg/auslandspraktikum.htm
PROMOS - individuelle Auslandspraktika 6 Wochen bis 6 Monate
Hochschulen erhalten vom DAAD Gelder zur finanziellen Förderung von individuellen Auslandsaufenthalten. Die Hochschulen entscheiden selbst, welche Auslandsaufenthalte in welcher Form gefördert werden. Allerdings gibt der DAAD Pauschalen für Reisekosten, Unterkunft etc. vor. Ansprechpartner für die Stipendien ist nicht mehr der DAAD, sondern das International Office Ihrer Hochschule.
Stipendiendatenbank
Der DAAD hat mit www.auslandsstipendien.de eine Stipendiendatenbank erstellt, wo Sie sich über Förderorganisationen wie Stiftungen, Vereine und Institute informieren können.
Studierende sollten sich bezüglich Stipendien immer auch an das International Office ihrer Hochschule wenden. Stipendien gibt es nicht nur für Überflieger!
ERASMUS
Praktika zwischen 3 und 12 Monaten im europäischen Ausland können bis zu 400 € monatlich über ERASMUS gefördert werden. Information dazu beim International Office Ihrer Hochschule oder auf www.eu.daad.de.
Fahrtkostenzuschuss
Studierende der Wirtschaftswissenschaften bewerben sich für einen Fahrtkostenzuschuss über die AIESEC.
Studenten in Fachhochschulstudiengängen (in den alten Bundesländern) bewerben sich für einen Fahrtkostenzuschuss über die Koordinierungsstelle für Praxissemester der Fachhochschulen.
DAAD - Carlo-Schmid-Programm
Das Carlo-Schmid-Programm fördert Praktika von deutschen Studierenden und Graduierten in internationalen Organisationen. Bewerber suchen sich entweder eigenständig ein drei bis sechsmonatiges Praktikum bei einer internationalen Organisation, das durch ein Stipendium unterstützt wird, oder bewerben sich für einen der durch das Programm ausgeschriebenen Praktikumsplätze. Die Teilnehmer erhalten ein Stipendium zur Deckung der Lebenshaltungskosten und eine Reisekostenbeihilfe.
Bewerben können sich Studierende aller Fachrichtungen bis 28 Jahren mit deutscher Staatsangehörigkeit. Die sehr gute Beherrschung der englischen Sprache und gute Kenntnisse in einer anderen zweiten Fremdsprache müssen bei der Bewerbung nachgewiesen werden.
Ausführliche Informationen zu den Bewerbungsvoraussetzungen, den Unterlagen und der Durchführung des Programms erhalten Sie unter:
www.daad.de/csp
http://www.studienstiftung.de/carlo-schmid.html
Die Stiftung unterstützt junge Reiseverkehrskaufleute und Studierende der Fachrichtung Touristik, die ein Praktikum in einem touristischen Unternehmen im Ausland absolvieren möchten.
Alle Reiseverkehrskaufleute und Touristikstudenten können sich außerdem für die Förderung eines Sprachkurs im Ausland bewerben.
Weitere Informationen gibt es unter: www.willyscharnowstiftung.de/stipendien_fuer_auslandspraktika.html
Bildungskredit des BMBF und der KfW
Das Bundesverwaltungsamt vergibt zinsgünstige Kredite an Studenten. Für die Teilnahme an einem Auslandspraktikum können Studierende einen zeitlich befristeten Bildungskredit bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragen.
Der Bildungskredit von 1.000 € bis 7.200 € wird mit 2,15% verzinst. Der Bildungskredit wird unabhängig vom Einkommen gezahlt. Er muss vier Jahre später in Raten von 120 € im Monat zurückgezahlt werden.
Weitere Informationen gibt es unter: www.bildungskredit.de
Henkel KgaA in 40191 Düsseldorf
Web: www.henkel.de
Die Henkel Stiftung ist eine private Initiative der Henkel Gesellschaft. Gefördert werden Praktika und Studienaufenthalte im Ausland:
- mit bis zu € 400,- monatlich oder € 2500,- einmalig
- für Studenten aller Fachrichtungen
- mit Vordiplom
- Gute Sprachkenntnisse des Gastlandes sind Voraussetzung.
- Das Praktikum muss in direktem Zusammenhang mit dem eigenen Studienschwerpunkt stehen.
- Bei der Beantragung muss ein Lebenslauf, eine Kostenaufstellung, ein Gutachten des heimischen Professors, eine genaue Praktikumbeschreibung, Zeugnisse und die Bankverbindung eingereicht werden.
Fritz-Honsel-Straße 30 in 59872 Meschede
Web: www.honsel.com
Die Honsel-Stiftung fördert Praktika im technischen und kaufmännischen Bereich:
- mit bis zu € 300 pro Semester
- für Studenten mit technologiebezogenem Studiengang (bevorzugt Technologien und Produktionstechniken der Leichtmetallverarbeitung)
- mit guten Sprachkenntnissen des Gastlandes
- Das Praktikum muss in direktem Zusammenhang mit dem eigenen Studienschwerpunkt stehen
-
Bei Beantragung müssen eine Praktikumbestätigung aus dem Gastland, Immatrikulationsbescheinigung, Lebenslauf, Zeugnisse, eine Beschreibung der persönlichen finanziellen Situation mit Angaben über die Herkunft der Mittel (Verdienstbescheinigung, BAföG-Bescheid), eine Praktikumsanerkennung der Fakultät, sowie ein Empfehlungsschreiben vorgelegt werden.
Studienstiftung des deutschen Volkes
Die Studienstiftung des deutschen Volkes fördert zur Verbesserung des Wissenschafts- und Auslandsjournalismus Praktika bei Zeitungen, Zeitschriften, Redaktionen und Rundfunk- und Fernsehsendern im Ausland.
Voraussetzungen:
- Das Programm steht Graduierten aller Fachrichtungen offen
- Eine journalistische Tätigkeit in der Wissenschafts- oder Auslandsberichterstattung sollte angestrebt sein
- Höchstalter 35 Jahre
Die Ausstattung der Stipendien wird je nach Vorhaben individuell festgelegt. Dabei können Kosten für Unterkunft, Lebenshaltung und Reisekosten berücksichtigt werden. Die Höchstgrenze für ein Jahresstipendium liegt bei 12.000 €.
Bewerbungsunterlagen können bei der Studienstiftung angefordert werden.
Ansprechpartner:
Dr. Marcus Chr. Lippe
Telefon 030 20370-440
lippe@studienstiftung.de
Sekretariat:
Jeanette Warnke
Telefon 030 20370-443
warnke@studienstiftung.de
Stipendien der InWEnt gGmbH (vormals CDG)
Das Programm richtet sich an Studierende der Fachhochschulen - auch an ausländische Studierende mit einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung - aus den Bereichen Technik und Betriebswirtschaftslehre. Bewerber sollten bereits eine Stelle oder ein Projekt in Aussicht haben und die schriftliche Stellenbestätigung (mit genauem Termin für das 5 - 6-monatige Praktikum innerhalb des SS bzw. WS) ihrer Bewerbung beifügen.
Sollte dies zum Zeitpunkt der Bewerbung (SS-Bewerbung für das darauf folgende SS, WS entsprechend) noch nicht möglich sein, kann die Bestätigung nachgereicht werden. Sollte bis Anfang Dezember (für Antritt im SS) bzw. Anfang Juni (für Antritt im WS) noch keine Stelle gefunden sein, kann InWEnt um Unterstützung gebeten werden. Bei den Teilstipendien handelt es sich um Zuschüsse zu den Lebenshaltungskosten und nicht um eine Vollförderung. Ev. Vergütungen und Sachleistungen der Praktikumsfirma werden voll auf das Stipendium angerechnet. Reisekosten werden auf jeden Fall erstattet.
Voraussetzungen:
- Mindestens drei Monate einschlägige Berufspraxis (Grund- und Fachpraktikum) oder eine abgeschlossene Berufsausbildung
- Gute Sprachkenntnisse
- Bewerbungen sind ab dem ersten Semester möglich
Wichtig: Für Absolventen ist das Programm nicht gedacht.
Reisekostenstipendium:
Für diese Programmsparte können sich Studierende aller Fachrichtungen bewerben unter der Voraussetzung, dass bereits die schriftliche Zusage für eine Praktikumsstelle zum Zeitpunkt der Bewerbung vorliegt, der Auslandsaufenthalt selbst bzw. durch Vergütung finanziert wird und die Betreffenden sich nur um ein Reisekostenstipendium bewerben wollen.
Anträge für Teilstipendien sind zu den auf den Internetseiten von InWent bekannt gemachten Fristen im Praxissemesterbüro International abzugeben. Anträge für Reisekostenstipendien sind direkt bei InWent einzureichen. Informationen und Anträge erhalten Sie bei InWEnt.
Praxisphase im Ausland für Studierende an Berufsakademien:
Für Studierende an Berufsakademien vergibt InWent ebenfalls Stipendien. Teilnehmen können Studenten einer Berufsakademie (Baden-Württembergisches
Modell) mit mindestens einem Jahr kombinierter Studien- und Praxiserfahrung.
Eine qualifizierte Praktikumsstelle muss nachgewiesen werden.
Gefördert werden fachbezogene Praktika in einem Unternehmen mit einer Dauer
von mindestens zehn Wochen bis sechs Monaten. Die finanziellen Zuwendungen
bestehen aus:
- Erstattung der Kosten für den Berechtigungsschein zur Beantragung des J-1-Praktikantenvisums (bei Zielland USA)
- Erstattung der Reisekosten sowie der Fahrtkosten für das Vorbereitungs- und Auswertungsseminar vom BA-Studienort nach Köln und zurück zu pauschal 50% des Bahnpreises
Weitere Informationen gibt es unter:
http://www.inwent.org
Das Fulbright-Programm fördert USA-Aufenthalte finanziell sowohl für Studenten an Fachhochschulen als auch an Universitäten. Die Förderung von reinen Praktikumsaufenthalten steht allerdings nicht im Vordergrund des Programms. Das Programm ist eigentlich dazu gedacht, Studiensemester von deutschen Studenten an amerikanischen Hochschulen zu unterstützen. Allerdings sieht das Fulbright-Programm auch die Möglichkeit vor, nach Ablauf dieses Hochschul-Aufenthaltes ein Praktikum in den USA anzuhängen.
Da die Programme recht unterschiedlich sind (je nachdem ob der Student an einer Fachhochschule oder Universität studiert), gibt es ausführliche Informationen zu den konkreten finanziellen Fördermöglichkeiten des Fulbright-Programms auf der Website: http://www.fulbright.de
info@smsguru.de
Web: www.smsguru.de
SMS Guru GmbH (www.smsguru.de) ist ein mobiler Auskunfts- und Informationsdienst per SMS. Kunden können eine Frage per SMS an den Service schicken. Mitarbeiter sind rund um die Uhr im Einsatz, um die Fragen im Internet zu recherchieren und dann zu beantworten. Die Firma sucht wortgewandte, wissbegierige und vor allem internetaffine Schreiber, die im Ausland sind und arbeiten wollen. Die Mitarbeit ist zeitlich flexibel und wird anhand der beantworteten Fragen vergütet. Die Möglichkeit besteht nur für diejenigen, die weiterhin in Deutschland gemeldet sind. Interessierte wenden sich bitte direkt an die Firma, um die Modalitäten zu klären und sich auf eine Stelle zu bewerben.





