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BAföG im Auslandsjahr: Was Eltern wissen sollten

Leonie
von Leonie
Verfasst am 26. Juni 2026

Ein Schüleraustausch Programm kostet Geld. Programmgebühren, Flug, Taschengeld, Versicherungen: Wer die Kostenpunkte zum ersten Mal sieht, fragt sich zu Recht, wie das alles zu stemmen ist. Doch es gibt staatliche Förderung, die speziell für Schüler:innen im Ausland gedacht ist. Das sogenannte Auslands-BAföG kann einen echten Unterschied machen, wenn man weiß, wie es funktioniert und wann man es beantragen muss. Wir erklären, was BAföG im Auslandsjahr bedeutet, wer es bekommt, wie hoch die Förderung ausfällt und worauf Eltern bei der Planung achten sollten.

Was ist Auslands-BAföG?

BAföG, kurz für Bundesausbildungsrderungsgesetz, kennen die meisten als Studienförderung. Weniger bekannt ist, dass es auch für Schüler:innen gilt, die einen Teil ihrer Schulzeit im Ausland verbringen. Dieses „Auslands-BAföG“ ist keine Anleihe, sondern ein staatlicher Zuschuss: Das Geld muss nicht zurückgezahlt werden.

Für Familien, die überlegen, ob ein Schüleraustausch Programm finanziell machbar ist, kann diese Förderung ein wichtiger Baustein sein. Sie ist kein Selbstläufer, ein Antrag muss gestellt und Voraussetzungen müssen erfüllt werden. Aber der Aufwand lohnt sich.

Wer hat Anspruch?

Nicht jede Schülerin und jeder Schüler erfüllt automatisch die Voraussetzungen. Die wichtigsten Bedingungen im Überblick:

⭐ Staatsangehörigkeit und Wohnsitz

Gefördert werden Schüler:innen mit deutscher Staatsangehörigkeit und ständigem Wohnsitz in Deutschland.

⭐ Welche Klasse ist förderfähig?

Hier kommt es auf das Schulsystem an. Wer das Abitur nach 12 Schuljahren ablegt (z. B. in manchen Bundesländern), muss den Auslandsaufenthalt in der 10. Klasse absolvieren. Wer das Abitur nach 13 Schuljahren ablegt, kann die Förderung nur für die 11. Klasse beantragen.

⭐ Rückkehr ans deutsche Gymnasium

Nach dem Auslandsjahr muss der Schulbesuch an einem deutschen Gymnasium fortgesetzt werden. Wer plant, danach die Schule zu wechseln oder das Schulsystem zu verlassen, verliert den Anspruch.

Diese Regelungen klingen kleinteilig, sind aber entscheidend. Es lohnt sich, das frühzeitig zu klären, am besten in Absprache mit der Schule und dem zuständigen Amt.

Wie hoch ist die Förderung?

Stand 2025 beträgt die maximale monatliche Förderung 666 Euro während des Auslandsaufenthaltes. Wie viel tatsächlich ausgezahlt wird, hängt von mehreren Faktoren ab. Das elterliche Einkommen wird angerechnet, und auch andere finanzielle Unterstützungen fließen in die Berechnung ein, zum Beispiel Stipendien oder andere Sozialleistungen.

Es gibt also keinen pauschalen Betrag, den alle erhalten. Die individuelle Förderungshöhe ergibt sich aus dem konkreten Antrag.

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Reisekostenzuschüsse

Zusätzlich zur monatlichen Förderung gibt es bei einem Auslandsaufenthalt Reisekostenzuschüsse. Innerhalb Europas erhalten Schüler:innen von Gymnasien und Berufsfachschulen jeweils 250 Euro für bis zu zwei Hin- und zwei Rückfahrten pro Schuljahr. Außerhalb Europas sind es jeweils 500 Euro.

Für Familien, die ein Schüleraustausch Programm planen, kann das ein spürbarer Beitrag zu den Flugkosten sein, wenn diese nicht in den Programmgebühren enthalten sind.

zwei Schülerinnen in Cap und Gown in den USA
Mit der richtigen finanziellen Unterstützung wird der Traum vom Ausland realisierbar. (c) Ayusa-Intrax

Wann wird das Geld ausgezahlt?

Auslands-BAföG wird erst ab Beginn des Auslandsaufenthalts ausgezahlt. Die Förderung deckt also nicht die Programmgebühr, die in der Regel Monate vor der Abreise fällig wird.

Was das BAföG im Auslandsjahr leisten kann: Es deckt laufende Ausgaben während des Aufenthalts, vor allem das Taschengeld. Für viele Familien ist das eine echte Entlastung, weil die monatlichen Kosten im Gastland sich so teilweise ausgleichen lassen.

Für die Finanzierung der Programmgebühr braucht es also andere Mittel, zum Beispiel Ersparnisse, Ratenzahlungen oder Stipendien. Wer frühzeitig plant, hat hier mehr Spielraum.

Wann und wo muss der Antrag gestellt werden?

Zuständig für die Schülerförderung nach dem BAföG sind die Ämter für Ausbildungsförderung der Kreise oder kreisfreien Städte, also nicht das Bundesamt, sondern die lokale Behörde am Wohnort.

Der Antrag sollte mindestens sechs Monate vor dem geplanten Auslandsaufenthalt gestellt werden. Wer plant, im Sommer oder Herbst aufzubrechen, sollte spätestens Anfang des Jahres aktiv werden.

Die Antragsunterlagen umfassen in der Regel Nachweise über das elterliche Einkommen, eine Schulbescheinigung mit Informationen zum geplanten Aufenthalt sowie Nachweise über andere finanzielle Unterstützungen. Die genauen Anforderungen können je nach Amt leicht variieren.

BAföG als Teil der Gesamtfinanzierung

Viele Familien fragen sich, ob das Auslands-BAföG „ausreicht“. Die ehrliche Antwort lautet nein, denn ein Schüleraustausch Programm kostet natürlich deutlich mehr.

Aber das BAföG im Auslandsjahr kann dabei helfen, die laufenden Kosten während des Aufenthalts spürbar zu reduzieren. Außerdem entlastet der Reisekostenzuschuss bei Flugbuchungen, und ermöglicht Familien mit mittlerem oder geringerem Einkommen, ein Auslandsjahr realistischer zu finanzieren.

Was es nicht leisten kann: die Programmgebühr vorab finanzieren oder den gesamten Aufenthalt kostendeckend absichern.

Fazit

Das BAföG für ein Auslandsjahr ist eine staatliche Unterstützung, die viele Familien schlicht nicht kennen, obwohl sie Anspruch hätten. Wer die Voraussetzungen erfüllt, sollte den Antrag stellen. Es ist eine reale Möglichkeit, die monatliche Belastung während des Auslandsaufenthalts zu reduzieren.

Gleichzeitig gilt: Ein Auslandsjahr lässt sich nicht allein über BAföG finanzieren. Wer frühzeitig plant, alle verfügbaren Bausteine kennt und realistisch rechnet, ist am besten aufgestellt.

Wenn Sie Fragen zur Finanzierung eines Schüleraustausch Programms haben oder wissen möchten, welche weiteren Stipendien und Förderungen in Frage kommen, sprechen Sie uns gerne jederzeit an.

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