BAföG fördert nicht nur Studierende, sondern auch Schüler:innen, die ein halbes oder ein ganzes Schuljahr im Ausland verbringen möchten. Der finanzielle Zuschuss (Stand 2025 sind es max. 666 € monatlich während des Auslandsaufenthaltes), muss nicht zurückgezahlt werden. Bei der Berechnung der Förderungssumme werden das elterliche Einkommen, sowie andere finanzielle Unterstützung (Stipendien, andere Sozialleistungen etc.) angerechnet.
Bei einem Ausbildungsaufenthalt im Ausland werden zusätzlich Reisekostenzuschüsse geleistet: Bei Schüler:innen von Gymnasien und Berufsfachschulen innerhalb Europas sind dies jeweils 250 € für je zwei Hin- und Rückfahrten pro Schuljahr. Schüler:innen von Gymnasien und Berufsfachschulen außerhalb Europas bekommen einen Zuschuss von jeweils 500 € für je zwei Hin- und Rückfahrten pro Schuljahr.
Zu beachten: Das BAföG wird erst mit Beginn des Auslandsaufenthaltes gezahlt und eignet sich somit leider nicht für die Finanzierung der Programmgebühr. Es kann allerdings das Taschengeld während des Schüleraustauschs decken.
Um Schüler-BAföG zu erhalten gelten folgende Voraussetzungen:
- Schüler:innen müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und den ständigen Wohnsitz in Deutschland haben.
- alle, die das Abitur nach 12 Schuljahren ablegen, müssen den Auslandsaufenthalt in der 10. Klasse absolvieren.
- alle, die das Abitur nach 13 Schuljahren ablegen, können BAföG nur für die 11. Klasse bekommen.
- es muss nach dem Auslandsaufenthalt weiter an einem deutschen Gymnasium zur Schule gegangen werden.