Reiserücktrittversicherung der HanseMerkur

Der Abschluss einer Reiserückstrittskostenversicherung ist freiwillig. Dieses Angebot ist von der HanseMerkur. Sie können sich aber auch bei jeder anderen Versicherung für den Fall eines Reiserücktritts absichern.

 

Wann muss eine Reiserücktrittskostenversicherung abgeschlossen werden?

Der Abschluss ist bis spätestens 30 Tage vor Reisebeginn möglich. Liegen zwischen Reisebuchung und Reiseantritt 30 Tage oder weniger, muss der Abschluss spätestens am 3. Werktag nach der Reisebuchung erfolgen.

Welche Kosten entstehen im Fall eines Reiserücktritts?

Je nachdem zu welchem Zeitpunkt Sie die Reise stornieren und wie weit der Platzierungsprozess fortgeschritten ist, müssen Sie laut unseren Vertragsbedingungen §7 (2) maximal 35 % der Programmkosten bei Schüleraustauschprogrammen bezahlen. Bei Ferienprogrammen belaufen sich die maximalen Stornokosten auf 75% der Programmkosten.

Diese vertraglich geschuldeten Stornokosten können Sie mit einer Reiserücktrittskostenversicherung abdecken. Bei der Reiserücktrittskostenversicherung muss der gesamte Reisepreis versichert werden (nicht nur die Stornokosten).

Da bei unseren Programmkosten in europäische Länder der Flug nicht miteingeschlossen ist, können Sie bei der Flugbuchung eine separate Reiserücktrittskostenversicherung über die Höhe des Flugpreises abschließen, welche Storno- oder Umbuchungskosten im Falle einer Krankheit abdeckt.

Wann tritt die Reiserücktrittskostenversicherung in Kraft?

Versicherte Ereignisse sind z.B. unerwartete schwere Erkrankungen, Tod, Unfall, Schwangerschaft, Impfunverträglichkeit, Wiederholungsprüfungen, erheblicher Schaden am Eigentum der versicherten Person infolge von Feuer, ungenügende schulische Leistungen und Sitzenbleiben.

Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind u. a.: Rücktritt aus persönlichen Gründen.

Wie kann man die Versicherung bei HanseMerkur abschließen?

Der Abschluss der HanseMerkur Reiserücktrittversicherung erfolgt über folgenden Link: 

Reiserücktrittsversicherung für ein Schüleraustauschprogramm

Bitte halten Sie die Programmkostenrechnung und die Teilnahmebestätigung bereit. Sie benötigen folgende Informationen:

  1. Reisebeginn (immer der erste Tag des Monats, in dem das Programm laut Rechnung/Teilnahmebestätigung beginnt). Bei Programmen in die USA ist der Reisebeginn der 1. August.
  2. Reiseende
  3. Reisebuchungsdatum (Rechnungsdatum)
  4. Gesamtreisepreis (Rechnungsbetrag)

Versicherungsgegenstand ist eine Flugreise, auch wenn der Flug bei dem von Ihnen gebuchten Programm nicht in den Programmleistungen enthalten sein sollte.

Bei einer separaten Flugbuchung können Sie eine separate Reiserücktrittskostenversicherung über die Höhe des Flugpreises abschließen, welche Storno- oder Umbuchungskosten im Falle einer Krankheit abdeckt.

Nach Eingabe aller erforderlichen Informationen werden Sie aufgefordert, eine Auswahl zu treffen. Hier können Sie zwischen "Reise-Rücktrittsversicherung Schüleraustausch" und "Reise-Rücktrittsversicherung + Urlaubsgarantie Schüleraustausch" wählen.

Rückfragen und Kontakt

Bei detaillierten Fragen zur Reiserücktrittskostenversicherung der HanseMerkur wenden Sie sich bitte direkt an HanseMerkur: 040 – 41 19 10 00 / reiseinfo@hansemerkur.de.

Bei Rückfragen zum Programm steht Ihnen selbstverständlich unser Schüleraustausch Team gerne zur Verfügung. Sie erreichen uns telefonisch unter: 030. 84 39 39 91 oder per Email an: highschool@intrax.de.

Unsere Bürozeiten sind:
Montag bis Donnerstag von 9 bis 18 Uhr
Freitag von 9 bis 17 Uhr