Finanzierung

Ayusa-Intrax-Stipendien

Wir unterstützen jedes Jahr mehr als 40 Schüler:innen bei der Verwirklichung ihres Traums vom Schüleraustausch mit Ayusa-Intrax-Teilstipendien. Alle Informationen zu den Voraussetzungen und dem Bewerbungsprozess sind hier zu finden:

Darüber hinaus vergeben wir Stipendien in Zusammenarbeit mit dem Bildungsberatungsdienst weltweiser und der Deutschen Stiftung Völkerverständigung.

DFH-Vollstipendium

Ayusa-Intrax ist Mitglied im Deutschen Fachverband High School e.V. (DFH), welcher jedes Jahr drei Vollstipendien für die USA vergibt. Bewerbungen für das jeweils kommende Schuljahr werden bis Ende September entgegengenommen. Auf der Webseite des DFH finden Sie hierzu weitere Informationen sowie das Bewerbungsformular.

Auslands-Schüler-BAföG für ein Schuljahr im Ausland

BAföG fördert nicht nur Studierende, sondern auch Schüler:innen, die ein halbes oder ein ganzes Schuljahr im Ausland verbringen möchten. Der finanzielle Zuschuss (Stand Juli 2023 sind es max. 632 € monatlich während des Auslandsaufenthaltes), muss nicht zurückgezahlt werden. Die Höhe dieses Zuschusses basiert auf dem Einkommen der Eltern und ist auch von anderen Formen finanzieller Unterstützung abhängig (Stipendien, Zuschüsse anderer Behörden, etc.).

Bei einem Ausbildungsaufenthalt im Ausland werden zusätzlich Reisekostenzuschüsse geleistet: Bei Schüler:innen von Gymnasien und Berufsfachschulen innerhalb Europas sind dies jeweils 250 € für je zwei Hin- und Rückfahrten pro Schuljahr. Schüler:innen von Gymnasien und Berufsfachschulen außerhalb Europas bekommen einen Zuschuss von jeweils 500 € für je zwei Hin- und Rückfahrten pro Schuljahr.

Folgende Voraussetzungen sind zu beachten:

  • Schüler:innen müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und den ständigen Wohnsitz in Deutschland haben.

  • alle, die das Abitur nach 12 Schuljahren ablegen, müssen den Auslandsaufenthalt in der 10. Klasse absolvieren.

  • alle, die das Abitur nach 13 Schuljahren ablegen, können BAföG nur für die 11. Klasse bekommen.

  • es muss nach dem Auslandsaufenthalt weiter an einem deutschen Gymnasium zur Schule gegangen werden.

Für die Schülerförderung nach dem BAföG sind die Ämter für Ausbildungsförderung der Kreise oder kreisfreien Städte zuständig. Anträge für BAföG sollten mindestens sechs Monate vor dem geplanten Auslandsaufenthalt gestellt werden. Weitere Infos über das BAfög, Fördersätze, Antragsstellung, Adressen und Zuständigkeiten finden Sie hier.

Finanzierung durch Ratenzahlung

Gern stellen wir bei Interesse Kontakt zu einer namenhaften deutschen Bank für eine Kreditaufnahme her. Bei Fragen können Sie uns gern kontaktieren.

Regionale Stipendien

Viele Bundesländer bieten regionale (Teil-) Stipendien an. Da die Angebote je nach Stadt und Bundesland stark variieren, informieren Sie sich hierzu am besten im Internet.